ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Cablesport GmbH zur Nutzung der Cablesport Arena Pinneberg
GELTUNGSBEREICH
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse im Rahmen der Nutzung der Cablesport Arena Pinneberg Anlage, zwischen der Cablesport GmbH (nachfolgend Betreiber genannt) und dem Vertragspartner (nachfolgend Kunde genannt), sofern keine gesonderten Individualvereinbarungen schriftlich getroffen wurden.
BENUTZUNG DER CABLESPORT ARENA PINNEBERG ANLAGE UND HAFTUNG DES KUNDEN
Unsere Sicherheitsbestimmungen sind für alle Kunden der Seilbahn verbindlich (siehe Hinweistafeln). Die Benutzung der Anlage inkl. aller Hindernisse (Schanzen, Slider etc.) sowie die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Veranstaltungen im Outdoor-Bereich beinhalten unvermeidbare Risiken. Mit dem Kauf einer Karte oder verbindlichen Buchung erklärt der Kunde, bzw. der Kunde als Organisator, dass er sich den mit Wassersport verbunden Risiken und Gefahren bewusst ist. Eine explizite Unterrichtung und Aufklärung durch den Betreiber ist hierfür nicht erforderlich. Jeder Kunde versichert, dass er gesund ist und über die notwendigen körperlichen Voraussetzungen verfügt. Insbesondere versichert der Kunde, dass er frei von Herz- und Kreislaufbeschwerden, schwerwiegenden orthopädischen Problemen und Erkrankungen oder anderen, eine körperliche Betätigung nicht zulassenden oder die Schwimmfähigkeit beeinflussenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist. Von jedem Kunden wird Eigenverantwortung, Umsichtigkeit und realistische Selbsteinschätzung gefordert. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, die primär an der Kasse sowie die zusätzlichen an dem Lift ausgehängten Sicherheitsbestimmungen und Regeln zu beachten und sich an die Vorgaben des Betreiberpersonals zu halten. Bei Verstößen erfolgt ein Einzug der Fahrkarte/Fahrmöglichkeit oder im Extremfall ein Verweis von der Anlage. Die Karten/Buchungen verlieren damit ihre Gültigkeit. Diesbezügliche Forderungen an den Betreiber können nicht gestellt werden. Bei minderjährigen Kunden bedarf die Benutzung der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters. Der gesetzliche Vertreter versichert, dass der minderjährige Kunde über die erforderlichen gesundheitlichen und körperlichen Voraussetzungen verfügt. Der gesetzliche Vertreter haftet für Schäden an Personen, der Anlage und der Ausrüstung, die durch das Fehlverhalten des minderjährigen Kunden entstehen in voller Höhe. Ist der der Kunde Organisator einer Gruppenveranstaltung, hat er jeden Teilnehmer explizit auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers hinzuweisen. Insbesondere versichert der Kunde als Organisator der Gruppenveranstaltung, dass seine Teilnehmer die erforderlichen gesundheitlichen und körperlichen Voraussetzungen erfüllen. Der Kunde als Organisator einer Gruppenveranstaltung haftet für Schäden an Personen, der Anlage und der Ausrüstung, die durch das Fehlverhalten seines Teilnehmers entstehen in voller Höhe. Bei minderjährigen haftet der jeweilige gesetzliche Vertreter. Die Hindernisse dürfen wegen hoher Verletzungsgefahr nur mit Schwimm- bzw. Prallschutzweste und Helm befahren werden. Bei vorübergehendem oder dauerhaften Stillstand der Liftanlage hat sich der Fahrer unverzüglich vom Seil zu entfernen. Das befahren der Hindernisse und Rampen mit gemieteten Wakeboards, Wasserski und Kneeboards ist strengstens untersagt und führt zum Entzug der Fahrkarte.
Beschädigungen an der Anlage und dem Verleihmaterial werden dem Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt. Beanstandungen und Mängel sind dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen.
HAFTUNG DES BETREIBERS
Der Betreiber haftet bei Personen- und Sachschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. In allen Fällen kann der Kunde keinerlei Ansprüche gegenüber dem Betreiber geltend machen. Gegenüber einem Unternehmer als Kunden haftet der Betreiber für Schäden, die nicht auf Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen und die seine Erfüllungsgehilfen verursachen, gemäß §278 BGB nur insofern, als der Schaden durch eine Handlung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde, die zur Erfüllung der Vertragspflichten unumgänglich nötig war, und wenn ein zu leistender Schadensersatzbetrag die voraussehbaren Schäden abdeckt. Für Wertsachen und Ausrüstungsgegenstände, wie Material der Kunden, die beim Betreiber hinterlegt, aufbewahrt oder eingelagert werden, wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Durch Hinterlegung, Aufbewahrung oder Einlagerung kommt ein Rechtsverhältnis nicht zustande. Die Haftung wird ebenfalls für Gegenstände des Kunden, die dieser auf das Gelände des Betreibers verbringt, ausgeschlossen. Der Betreiber haftet auch nicht für Leistungen, die der Kunde als Organisator einer Gruppenveranstaltung seinen Teilnehmern vermittelt. Diesbezügliche Ansprüche der Teilnehmer beschränken sich insofern auf das Rechtsverhältnis zum jeweiligen Veranstalter (Kunde als Organisator einer Gruppenveranstaltung).
LEISTUNG
Der Umfang der Leistung ergibt sich sowohl aus dem im Kassenbereich deutlich sichtbar ausgelegten oder unter www.cablesport.de einsehbaren Leistungsbeschreibung bzw. der aktuellen Preisliste des Betreibers. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Betreiber. Der Wegfall einzelner Leistungsteile berechtigt nicht zu einer Preisminderung, sofern es sich im Gründe handelt, die nicht vom Betreiber oder dessen Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind, insoweit der Betreiber nicht zwingend nach dem Gesetz haftet oder etwas Anderes vereinbart ist. Jede Rückerstattung im Falle einer dauerhaften oder vorübergehenden Beeinträchtigung der sportlichen Betätigungsfähigkeiten des Kunden durch Krankheit oder Verletzung ist ausgeschlossen. Ist der Betreiber zur Leistungserbringung durch einen technischen Ausfall außerstande, so hat er das Recht, diese Leistung durch gleichwertige Leistungen an einem anderen Termin zu ersetzen, wenn die unter Berücksichtigung der Interessen des Betreibers für den Kunden zumutbar ist.
GESCHWINDIGKEIT IM ÖFFENTLICHEN BETRIEB
Der Betreiber legt die Geschwindigkeit im öffentlichen Betrieb im eigenen Ermessen und unter Wahrung der Betriebssicherheit fest. Ansprüche der Kunden auf eine andere, als die vom Betreiber festgelegte Betriebsgeschwindigkeit bestehen nicht.
PREISE
Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
BUCHUNGEN
Bahnmieten und alle anderen Buchungsarten gelten vom fix gebuchten Zeitpunkt an. Der Missbrauch führt zur Anzeige. Änderungen oder Ermäßigungen wegen Minder- oder Überbelegung oder aus Witterungsgründen sind bei allen Leistungsarten ausgeschlossen. Die Seilbahnkarten berechtigen nur zur Benutzung der für den öffentlichen Betrieb freigegebenen Anlagen. Beim Erwerb von ermäßigten Jugendkarten ist ein Personalausweis bei Bezahlung vorzulegen. Ohne gültigen Personalausweis kann keine ermäßigte Jugendkarte erworben werden. Außerdem ist der Betreiber berechtigt, Karten oder Leistungen für ungültig zu erklären, wenn das Personal des Betreibers den Eindruck hat, dass der Kunde oder Teilnehmer des Kunden unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln bzw. Drogen stehen. Sämtliche Leistungen sind nicht auf andere Personen übertragbar. Für den Erwerb ermäßigter Karten ist ein Ausweis (Personal-, Schüler-, oder Studentenausweis vorzulegen. Ohne Ausweis besteht kein Anspruch auf Ermäßigung.
SAISONKARTEN/ JAHRESKARTEN
Saisonkarten gelten nur bis zum 31. Oktober des Lösungsjahres. Jahreskarten haben eine Gültigkeit von einem Jahr und sind in monatlichen Raten zu zahlen. Eine Rückgabe bzw. Rückerstattung ist – auch bei Verletzungen oder sonstigen Beeinträchtigungen der sportlichen Betätigungsfähigkeit des Inhabers – ausgeschlossen. Die Saison-/Jahreskarten gelten ausschließlich während des öffentlichen Betriebes (d.h. nicht während Bahnreservierungen, Kursen, Privattrainings etc.). Saison-/ Jahreskarteninhaber haben keine besonderen Rechte. Bei Nichteinhaltung der Sicherheitsregeln und Verstößen gegen die Hausordnung verliert die Saisonkarte ersatzlos ihre Gültigkeit. Witterungseinflüsse, Wasserstand, höhere Gewalt etc. können nicht beanstandet werden und ermächtigen nicht zur Rückerstattung bzw. Verlängerung der Gültigkeit. In den Monaten November bis April besteht KEIN Anrecht auf eine Sonderöffnung. Die zusätzlichen Öffnungszeiten werden ausschließlich vom Betreiber entschieden. Es gelten demnach auch keine Ansprüche auf Gutschriften o.Ä., falls es in diesen Monaten zu keiner Sonderöffnung kommen sollte. Bei einer Zwangsschließung während den Monaten Mai bis Oktober, wird die nicht geöffnete Zeit dem Dauerkartenfahrer gut geschrieben. Es besteht kein Anrecht auf eine Auszahlung. Des weiteren besteht kein Anrecht auf eine Gutschrift o.Ä. wenn der Betrieb durch eine Zwangsschließung in den Monaten Oktober bis April nicht aufgenommen werden kann.
TICKETVERKAUF
Jeder Benutzer ist dazu verpflichtet sich vor Benutzung mit den geforderten Daten, Unterschriften, Bestätigungen und mit einem Foto zu registrieren. Wird dies von dem Kunden / der Kundin abgelehnt, wird eine Nutzung der Wassersportanlage für diesen / dieser untersagt. Auf schriftlich verlangen können die eingegebenen Kundendaten und das Foto nach der Benutzung der Wassersportanlage gelöscht werden. Dies gilt nicht für buchhalterische Daten. Jeder Nutzer der Wassersportanlage benötigt eine entsprechendes RFID-Armband. Dieses wird in zwei Varianten vom Betreiber angeboten: 1. Zum Kauf (es gelten die allgemeinen Bedingungen für den Kauf eines Gebrauchsgegenstandes) 2. Zum Verleih gegen eine Pfandgebühr. Die Pfandgebühr wird bei Rückgabe im vollem Maße zurückerstattet. Bei Verlust des Armbandes besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Pfandgebühr.
STORNIERUNGEN FÜR TICKETS IM ÖFFENTLICHEM BETRIEB
Die Zeit eines jeden gekauften Tickets für unsere regulären Zeiten aktiviert sich nach dem ersten Start. Mit dieser Aktivierung erlischt das Stornierungsrecht im vollem Umfang. Das Ticket oder Teilbeträge werden nicht erstattet. Bei Gewitter werden unsere Gäste mittels Informationsschild auf die Möglichkeit hingewiesen, dass eine Liftpause aus diesen Gründen möglich ist. Auch dann ist eine Stornierung des Tickets ausgeschloßen.
STORNIERUNGEN VON GRUPPENMIETEN UND KURSBUCHUNGEN
Kursplätze reservieren wir exklusiv. Nach der erfolgreichen Buchung eines dieser Plätze ist eine Stornierung nur möglich, wenn wir einen entsprechenden Ersatz finden können. Finden wir einen Ersatz für den gebuchten Kurs, erstatten wir den Buchungsbetrag, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr für Aufwand und Zahlungsdienstleister von 10%. Gern schreibt uns hierzu eine Mail an die moinmoin@cablesport.de.
Bei Exklusive Gruppenmieten gilt ein kostenloses, 10 tägiges Stornierungsrecht, jedoch maximal bis 10 Tage vor dem gebuchten Termin. Danach wird der Betrag zu 100% einbehalten. Finden wir jedoch einen Ersatz für den gebuchten Termin, erstatten wir den Buchungsbetrag, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr für Aufwand und Zahlungsdienstleister von 10%. Gern schreibt uns hierzu eine Mail an die moinmoin@cablesport.de.
VERLEIHMATERIAL
Die Verleihausrüstung ist sorgfältig zu behandeln. Anzüge, Armbänder, Wasserski, Wakeskates oder Wakeboards sind gegen eine Gebühr erhältlich (siehe Preisliste). Bei Beschädigung bei unsachgemäßer Handhabung oder Verlust sind die Kosten der Reparatur bzw. des Ersatzes vom Kunden zu zahlen. Die Ausgabe von Verleihmaterial erfolgt nur gegen Hinterlegung des Personalausweises oder von anderen geeigneten Pfandgegenständen im Einvernehmen mit dem Kassenpersonal.
LIFTRESERVIERUNGEN UND BETREIBERVORBEHALT
Bei Reservierung kann ein Lift gebucht werden. Der volle Mietpreis ist auch dann fällig, wenn die Mietzeit nicht in Anspruch genommen wurde. Siehe Aktuelle Preisliste. Bei einer geringen Auslastung(mind. 3 Zeitkartenfahrer oder 5 Saisonkartenfahrer) behält sich der Betreiber vor, seinen Lift nicht bereit zu stellen.
RÜCKTRITT / KÜNDIGUNG / UMBUCHUNG DURCH DEN BETREIBER
Der Betreiber kann die Benutzung der Anlage absagen, wenn eine sichere Durchführung oder vereinbarten Leistung nicht mehr gewährleistet ist (Witterungsverhältnisse, unvorhersehbare Defekte etc.). Betriebliche oder organisatorisch bedingte Ausfälle werden durch Gutschriften für die Ausfallzeit ausgeglichen.
BESONDERE HINWEISE IM FALLE VON COVID-9 UND WEITEREN EPEDEMIEN ODER PANDEMIEN
Im Falle eines Ausnahmezustandes jeder Art, werden gut sichtbare Aushänge und Informationen bereitgestellt, welche die geltenden AGBs ergänzen oder ersetzen. Den Anforderungen der Aushänge und des Personals ist weiterhin stets folge zu leisten.
DATENSCHUTZ / URHEBERRECHT
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten weiterhin vom Betreiber zur Kundenbetreuung verwendet werden. Diese Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzes nicht an Dritte weitergegeben. Den Kunden werden Film – und Fotomaterial, sowie Veranstaltungsunterlagen lediglich zur privaten Nutzung überlassen. Eine gewerbliche Nutzung oder Vervielfältigung ist untersagt und kann lediglich mit schriftlicher Zustimmung des Betreibers erfolgen.
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten weiterhin vom Betreiber zur Kundenbetreuung verwendet werden. Diese Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzes nicht an Dritte weitergegeben. Den Kunden werden Film – und Fotomaterial, sowie Veranstaltungsunterlagen lediglich zur privaten Nutzung überlassen. Eine gewerbliche Nutzung oder Vervielfältigung ist untersagt und kann lediglich mit schriftlicher Zustimmung des Betreibers erfolgen.
SCHLUSSBESTIMMUNG
Änderung dieser AGB sind mit Wirkung für die Zukunft jeder zeit möglich. Sie werden wirksam, wenn die Cablesport GmbH das Mitglied auf die Änderungen hinweist und dem Mitglied die Gelegenheit geben wird den Änderungen innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung zu widersprechen. Widerspricht das Mitglied ist die Cablesport GmbH berechtigt den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsende zu kündigen.
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB oder schriftlichen Nebenabsprachen unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen und des Mitgliedervertrages unberührt. Die Parteien verpflichten sich die unwirksame/unklare Regelungen durch das von ihnen Gewollte zu ersetzen/ergänzen.